Als Fachhändler sorgen wir für die fachgerechte Entsorgung
von Altbatterien. Unsere Recycling-Partner
sind zertifizierte
Entsorgungs-Fachbetriebe.
Gemäß den Batteriegesetzt (§10 BattV) sind Verteiber, die
Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, vepflichtet, je Fahrzeugbatterie
ein Pfand von € 7,50 incl. Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum
Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie keine Altbatterie zurückgibt.
Das Pfand ist bei Rückgabe einer Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann
bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der
Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.